Ab ins Grüne! Gartenlaube, Datscha oder Homeoffice im Garten?

Schrebergärten haben schon lange nicht mehr den spießigen Anstrich wie noch vor einigen Jahren. Nicht erst seit Corona zieht es junge Familien aufs Land oder in den Pacht-Garten. Auch besonders Glücklichen, die ein großes Grundstück direkt am Haus haben, genießen jede frei Minute im eigenen Gartenhaus – weil das einfach m e h r Freizeitfeeling ist.

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Gartenhäuser sind heute weit mehr als nur Abstellfläche für Rasenmäher, Harke und Co. Hochwertig ausgestattet und in modernem Design bieten sie Gartenbesitzern einen Zweitwohnsitz im Grünen.

Homeoffice, Gästezimmer, Wellness-Oase oder Hobbyraum – Gartenhäuser werden heute für viele Zwecke gebaut. Besonders geschätzt ist das Gartenhäuschen als Büro im Grünen. Es bietet seinen Nutzern ein Refugium für ungestörtes Arbeiten mit schönem Ausblick. Beliebt sind Gartenhäuser aber auch für kleine Fluchten aus dem Arbeitsalltag, ausgestattet mit Sauna und Sportgeräten. Als Atelier oder Hobbyraum dient das Haus im Garten zu jeder Jahreszeit als kreativer Anlaufpunkt und Wohlfühlbereich. „Moderne Gartenhäuser werden oft in Modulbauweise vorgefertigt und lassen sich in kurzer Zeit aufbauen“, sagt Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse. „Vor dem Bau eines Gartenhauses sollte man sich beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob eine Genehmigung benötigt wird.“

Vom Bausatz für 1.500 Euro für ambitionierte Heimwerker bis hin zum Designobjekt mit hochwertiger Ausstattung variieren die Kosten jedoch erheblich. Der Umwelt zuliebe wählen immer mehr Gartenbesitzer Häuser, die aus heimischem Holz gefertigt und mit einem Gründach ausgestattet sind.

Dein Gartenhaus als Homeoffice

Der Hamburger Tischlermeister Stefan Bánk hat eine „Plug & Work“-Lösung entwickelt: Der Inhaber von Zweithaus bietet seit Juni unter dem Namen „myOFFICE“ einen komplett ausgestatteten Bürowürfel an, den Daheim-Arbeitende im Garten aufstellen können. In dem modernen Holzhaus sind Schreibtisch, WLAN und Heizung inklusive. Interessant für Arbeitnehmer wie Selbständige: Das Finanzamt stuft das Modell als „außerhäusiges Büro“ ein und honoriert die Investition mit Steuervorteilen.

Genehmigungsfrei und mobil

2,4 mal 4 Meter an Grundfläche sollten Eigentümer übrighaben, die ihren Garten – ob am Reihenhaus oder neben der Villa – mit „myOFFICE“ ausstatten wollen. „Interesse an dem Konzept haben vor allem Kunden in den Vorstädten oder den Speckgürteln der Städte“, beobachtet Stefan. Wer Platz fürs Homeoffice gewinnen will, könnte auch ganz klassisch in einen Anbau investieren. Doch braucht man für Anbauten immer grünes Licht vom lokalen Bauamt – wo vielerorts Genehmigungsfristen von einem Jahr keine Seltenheit sind. Das Freiluftbüro, aus dem man heraus entspannt auf Blumen und Bäume schaut, ist dagegen genehmigungsfrei. Es benötigt kein Betonfundament, sondern wird fest auf einem patentierten Schraubfundament oder alternativ auf Stellfüßen verankert. Für einen Komplettpreis von 27.400 Euro kommt das Häuschen per LKW frei Haus. Nach einer Montagezeit von ein bis zwei Tagen kann die neue Ära der Garten-Arbeit beginnen! Zieht der Eigentümer um oder gestaltet den Garten neu, macht das Büro im Übrigen einen Standortwechsel problemlos mit.

Steuerlich voll absetzbar

Langwierige Diskussionen mit einer anderen Behörde, dem Finanzamt, brauchen Eigentümer des Garten-Homeoffice nicht zu fürchten. Ein außerhäusiges Arbeitszimmer, also außerhalb des Wohnhauses gelegen, ist steuerlich voll absetzbar, sofern das Garten-Büro ausschließlich beruflich genutzt wird. Ohne Betonfundament gilt das grüne Büro als „bewegliches Wirtschaftsgut. Daraus folgt ein Steuervorteil für die Anschaffungskosten, der die Investition sowohl für angestellte als auch für selbständige Eigentümer zusätzlich attraktiv macht. Auf noch 170 Euro monatlich bei einer Finanzierungslaufzeit über zehn Jahre taxiert der Finanzierungspartner, den der Entwickler hinzugezogen hat, die Investition als Vollfinanzierung. Auch Betriebe, die einen Arbeitsplatz im Grünen für Firmenangehörige einrichten, können die Ausgaben für die Mitarbeiterbindung beim Fiskus geltend machen.

Fotos: www.ettwein.de / Jens Hagen / BHW Bausparkasse / www.zweithaus.com / pixabay

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